zu jedem Vertrag gehören Allgemeine Geschäftsbedingungen, so auch zu unserem Gastaufnahmevertrag. Wir haben die Bedingungen hier gut lesbar und Übersichtlich für Sie zusammengetragen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Dabei hat der Gast noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
Bettbezüge abziehen, Matratzenschoner drauf lassen. Spülen des Geschirrs und Ausräumen der Spülmaschine, Entleeren der Mülleimer, Abschalten aller elektrischen Geräte, Ausstellen der Heizung und Schließen der Fenster. Fußboden saugen oder Kehren. Abgabe des Zimmerschlüssels.
1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern diese werden kann.
2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktrittes, pauschale Stornokosten (berechnet nach den von der Rechtsprechung für die Bemessung ersparter Aufwendungen) in der nachfolgenden Höhe zu leisten (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises (einschl. aller Nebenkosten, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für die Kurtaxe und der Zusatzkosten), fällig innerhalb einer Woche nach Stornierung:
Stornokosten bei Unterbringung in unseren Ferienwohnungen:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20%
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %
danach und bei Nichterscheinen: 90 %
Der Rücktritt sollte vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
4. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
7. Falls ein mitanreisendes Kind des Gastes krank wird, kann der Gast kurzfristig von der Reise zurücktreten. Er muss eine ärztliche Bescheinigung schicken und kann den Urlaub innerhalb eines Jahres nachholen (Terminabsprache je nach Buchungssituation). In diesem Fall werden 90 % der Gesamtkosten (inkl. Nebenkosten) der Buchung innerhalb einer Woche nach der Stornierung fällig. Der Restbetrag (10%der Gesamtkosten, inkl. Nebenkosten, zuzgl. evtl. Zusatzkosten und der Kurtaxe) wird bei der Anreise (Nachholtermin) fällig.
Der Vermieter kann des Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung der Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist eine Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber der Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragen den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um den Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
1. Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen der Mieträume/Ferienwohnung oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen / Ferienwohnung oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit diese von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen /Ferienwohnung entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
2. Tiere dürfen nur nach Rücksprache mit dem Vermieter in der Ferienwohnung oder den dazugehörigen Räumen / Anlagen gehalten werden. Für entstandene Schäden durch unerlaubte Tierhaltung haftet der Gast.
3. Die Gäste sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere die Mittags- und Nachtruhe (12-14 Uhr bzw. 22- 6 Uhr) sollten nicht durch störende Geräusche (z.B. lautes Türenschlagen oder Musizieren usw.) beeinträchtigt werden. Rundfunk-, Fernseh-, und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536 a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)
Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Schifffahrten, Freizeitpark- oder Theaterbesuche usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.
1 ZUR Anwendung kommt deutsches Recht.
2 Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Gerichtsstand ist somit für beide Parteien Weißenburg / Bayern.
3 Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes al s ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://cc.europa.eu/consumers/odr
Das Ferienhaus Meyer (Fam. Gerhard Meyer) nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen (dem Gast ) die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu nennen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon:+49 78517957940, Telefax: +4978517957941; Internet. www.verbraucher-schlichter.de, E.-E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Der Reisepreis entspricht dem Gesamtpreis der Wohnung im gebuchten Zeitraum. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist auch über unsere Homepage möglich.
Ihre Anreise erwarten wir am 1. Buchungstag zwischen 15:00 und 18:00 Uhr. Sollte dies aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um kurze Benachrichtigung. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr besenrein zu verlassen.