Liebe Gäste,

zu jedem Vertrag gehören Allgemeine Geschäftsbedingungen, so auch zu unserem Gastaufnahmevertrag.  Wir haben die Bedingungen hier gut lesbar und Übersichtlich für Sie zusammengetragen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

 


 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Ferienhaus Meyer / Gerhard Meyer)

 

 § 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt (Buchungsbestätigung) oder kurzfristig breitgestellt wird, sowie die Anzahlung geleistet ist, sofern dazu noch Zeit ist.
  2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
  3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast für alle in der Buchungsbestätigung des Gastes mit aufgeführten Personen.
  4. Die Ferienwohnung wird dem Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung (des Gastes) angegebenen Personenzahl belegt werden.
  5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s) werden Bestandteil des Gastaufnahmevertrages. Bei einer schriftlichen Buchungsbestätigung (per Brief, E-Mail oder Fax) wird der Gast schriftlich auf die AGB`s hingewiesen. Bei einer mündlichen (telefonisch oder persönlich) wird der Gast mündlich auf die AGB`s hingewiesen. Der Gast akzeptiert diese durch die Bestätigung der Buchung.  Seinerseits werden dem Gast die AGB`S zugesendet oder überreicht.
  6. Bei Druck- oder Rechenfehlern ist der Gast und der Vermieter berechtigt, den Gastaufnahmevertrag im Nachhinein zu korrigieren.

 

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung

  1. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben auf der Homepage des Betriebes bzw. des Hausprospektes. Der Vermieter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Vermieter den Gast unverzüglich unterrichten.
  2. Die in der Buchungsbestätigung angegebene Preise sind Wohnungspreise, dazu werden noch Nebenkosten (Kurbeitrag   ab 01.01.2023 2,00 Euro pro Erwachsenen und evtl. Endreinigung sofern diese vom Gast gewünscht) berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    Haben die Vertragsparteien ausdrücklich Zusatzleistungen vereinbart (Brötchen-, Getränke-, oder Frühstücksservice), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt wird, sind diese Zusatzkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
  3. Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Zusatzkosten und der Kurtaxe, ist am Tage der Anreise fällig oder wird 14tage vor Anreise auf dem Konto des Beherbergungsbetriebes überwiesen, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.

 

 § 3 Mietdauer / Inventar

  1. Am Anreisetag stellt der Vermieter die Ferienwohnung den Gast ab 15 Uhr in vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 17 Uhr erfolgen, so sollte der Gast dies dem Vermieter mitteilen.
  2. Der Gast wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft Schäden in der Wohnung, am Inventar dem Vermieter zu melden. Sollte er selbst während seines Aufenthaltes Schäden verursachen, ist er verpflichtete, dies dem Vermieter vor Abreise mitzuteilen.
  3. Am Abreisetag wird der Gast die Ferienwohnung dem Vermieter bis spätestens 9.30 Uhr geräumt in Besenreinen Zustand übergeben.

Dabei hat der Gast noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:

Bettbezüge abziehen, Matratzenschoner drauf lassen. Spülen des Geschirrs und Ausräumen der Spülmaschine, Entleeren der Mülleimer, Abschalten aller elektrischen Geräte, Ausstellen der Heizung und Schließen der Fenster. Fußboden saugen oder Kehren. Abgabe des Zimmerschlüssels.

 

§ 4 Rücktritt

1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern diese werden kann.

2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktrittes, pauschale Stornokosten (berechnet nach den von der Rechtsprechung für die Bemessung ersparter Aufwendungen) in der nachfolgenden Höhe zu leisten (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises (einschl. aller Nebenkosten, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für die Kurtaxe und der Zusatzkosten), fällig innerhalb einer Woche nach Stornierung:

Stornokosten bei Unterbringung in unseren Ferienwohnungen:

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20%
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %
danach und bei Nichterscheinen: 90 %

Der Rücktritt sollte vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

4. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

7. Falls ein mitanreisendes Kind des Gastes krank wird, kann der Gast kurzfristig von der Reise zurücktreten. Er muss eine ärztliche Bescheinigung schicken und kann den Urlaub innerhalb eines Jahres nachholen (Terminabsprache je nach Buchungssituation). In diesem Fall werden 90 % der Gesamtkosten (inkl. Nebenkosten) der Buchung innerhalb einer Woche nach der Stornierung fällig. Der Restbetrag (10%der Gesamtkosten, inkl. Nebenkosten, zuzgl. evtl. Zusatzkosten und der Kurtaxe) wird bei der Anreise (Nachholtermin) fällig.

 

§ 5 Kündigung durch den Vermieter / Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Vermieter kann des Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung der Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

 

§ 6 Mängel der Beherbergungsleistung

Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist eine Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber der Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragen den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um den Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

 

§7 Pflichten des Gastes

1. Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen der Mieträume/Ferienwohnung oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen / Ferienwohnung oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit diese von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen /Ferienwohnung entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.

2. Tiere dürfen nur nach Rücksprache mit dem Vermieter in der Ferienwohnung oder den dazugehörigen Räumen / Anlagen gehalten werden. Für entstandene Schäden durch unerlaubte Tierhaltung haftet der Gast.

3. Die Gäste sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere die Mittags- und Nachtruhe (12-14 Uhr bzw. 22- 6 Uhr) sollten nicht durch störende Geräusche (z.B. lautes Türenschlagen oder Musizieren usw.) beeinträchtigt werden.  Rundfunk-, Fernseh-, und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

§ 8 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536 a BGB.  Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)

Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Schifffahrten, Freizeitpark- oder Theaterbesuche usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

§ 9 Änderung des Vertrages / Unwirksamkeit

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.

 

 

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

1 ZUR Anwendung kommt deutsches Recht.

2 Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Gerichtsstand ist somit für beide Parteien Weißenburg / Bayern.

3 Für Klagen des Beherbergungsbetriebes  gegen Kaufleute, juristische Personen  des öffentlichen  oder privaten Rechts oder Personen, die keinen  allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz  oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum  Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes al s ausschließlicher Gerichtsstand   vereinbart.

 

§ 11 Hinweis auf EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://cc.europa.eu/consumers/odr

Das Ferienhaus Meyer (Fam. Gerhard Meyer) nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.  Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen (dem Gast ) die Kontaktdaten  der zuständigen Stelle zu nennen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle  des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon:+49 78517957940, Telefax:  +4978517957941; Internet. www.verbraucher-schlichter.de, E.-E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

 


Reiserücktrittsversicherung:

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Der Reisepreis entspricht dem Gesamtpreis der Wohnung im gebuchten Zeitraum. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist auch über unsere Homepage möglich.

Reiserücktrittsversicherung


An- und Abreise:

Ihre Anreise erwarten wir am 1. Buchungstag zwischen 15:00 und 18:00 Uhr. Sollte dies aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um kurze Benachrichtigung. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr besenrein zu verlassen.